Nutzungsbedingungen

 

 

Inhaltsübersicht:

 

I. Mietsache                                                                                                                                        

  

II. Vermietung                                                                                                                                    

  

III. Rücktrittsrecht                                                                                                                            

  

IV. Mietprotokoll                                                                                                                                

  

V. Haftung                                                                                                                                            

  

VI. Pflichten des Mieters                                                                                                              

  

VII. Allgemeine Nutzungsbedingungen                                                                                

  

VIII. Rückgabe der Räume                                                                                                           

  

IX. Schlussbestimmungen                                                                                                          

 

 

 

  

Stand 12.05.2025

 

 

I. Mietsache

 Der Jugendtreff bietet folgende Räume und Einrichtungen an:

·       Chillraum mit TV und Wii

·       Toberaum mit Matratzen und Discobeleuchtung

·       Großer Raum mit Tischkicker, Klavier, Sofaecke, Musikanlage

·       Toiletten

·       Küchennutzung incl. aller Geräte

 

II. Vermietung

1. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Mietsache entsteht nur aus dem Vertragsabschluss. Der Vertragsabschluss muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung, persönlich beim Vermieter, erfolgen.

2. Von den Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.

3. Der Jugendtreff wird grundsätzlich nur für Kindergeburtstage vermietet. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung entsprechend dem gültigen Konzept.

4. Die Vermietung an politische Parteien und für religiöse Veranstaltungen ist ausgeschlossen.

5. Die Miete ist bei Vertragsabschluss im Voraus bar zu bezahlen.

Kaution ist bei Vertragsabschluss im Voraus bar zu entrichten. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.

 

III. Rücktrittsrecht

 Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,

1. wenn durch die geplante Veranstaltung oder Vorbereitungen dazu eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Mönchberg zu befürchten ist,

2. wenn eine geforderte Sicherheitsleistung (Kaution) nicht termingerecht erbracht wird,

Der Rücktritt wird dem Mieter unverzüglich mitgeteilt. Macht der Vermieter vom Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche zu.

  

IV. Mietprotokoll

1. Bei der Übergabe der Räume und Anlagen wird von Mieter und Vermieter gemeinsam ein Mietprotokoll erstellt, in dem insbesondere der Zustand der Räume und besondere Vereinbarungen festgehalten werden.

2. Das Protokoll muss von Mieter und Vermieter gegengezeichnet werden, damit es gültig ist.

 

V. Haftung

1. Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung.

2. Für alle Schäden, die durch den Mieter, seine Beauftragten oder die Veranstaltungsbesucher aus Anlass der Nutzung der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.

3. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei, die ihm selbst, seinen Beauftragten oder dritten Personen, insbesondere den Veranstaltungsbesuchern, aus Anlass der Benutzung der Mietsache entstehen.

Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, sich von seiner Haftung durch Berufung auf Paragraph 831 Abs. 1 Satz 2 BGB (Verrichtungsgehilfe) zu befreien.

Der Vermieter ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen zu lassen.

 

VI. Pflichten des Mieters

Der Mieter trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung. Das bedeutet insbesondere:

a) Einteilung einer ausreichenden Zahl von Sicherheitskräften

b) Einholung behördlicher Genehmigungen

c) Einhaltung der ordnungsbehördlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften

d) Ggf. Erwerb der Aufführungsrechte bzw. Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA

e) Ggf. Zahlung der Beiträge für die Künstlersozialkasse

f) Ggf. Zahlung der Mehrwertsteuer für die Einnahmen

g) Beachtung der Gesetze zum Schutz der Jugend und Einhaltung der Polizeistunden in den

Veranstaltungsräumen. Bei Film- u. Videovorführungen ist darauf zu achten, dass keine indizierten Filme vorgeführt werden und dass die Altersbeschränkungen beachtet werden. Alkohol darf nur nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes ausgeschenkt werden. Eine Ausweiskontrolle ist zwingend notwendig. Kann sich ein Besucher nicht ausweisen, darf ihm kein Alkohol ausgeschenkt werden.

h) Besucher dürfen nur in der behördlich genehmigten Anzahl eingelassen werden.

 i) Im gesamten Gebäude und auf dem Außengelände ist das Rauchen nicht erlaubt. 

Den Weisungen der Leitung des Jugendtreffs bzw. der beauftragten Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Der Mieter hat dem Vermieter einen Verantwortlichen zu nennen, der während der Benutzung des Mietobjekts anwesend und für den Vermieter erreichbar sein muss.

Den Beauftragten des Vermieters ist jederzeit der Zutritt zu den vermieteten Räumen zu gestatten.

Alle in den Räumen des Jugendtreffs gefundenen Gegenstände sind bei der Leitungabzugeben.

Die Räume müssen besenrein nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung übergeben werden. 

Wenn der Mieter Anweisungen oder Regeln dieses Vertrags missachtet, kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.

 

VII. Allgemeine Nutzungsbedingungen 

Die gemieteten Räume werden dem Mieter nur zu dem vertraglich festgelegten Zweck bereitgestellt. Das Mietverhältnis bezieht sich ausschließlich auf die im Mietvertrag angegebenen Räume.

Der Mieter muss dafür sorgen, dass keine Türen offenstehen, durch die Lärm nach außen dringen kann.

Für Menschen mit Handikap und deren Begleitpersonen sind geeignete Plätze freizuhalten. Für beide gemeinsam ist nur der Eintritt für eine Person zu berechnen.

Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Lärmschutzverordnung eingehalten wird. 

Verunreinigungen im Außenbereich müssen während der Veranstaltung möglichst geringgehalten und anschließend beseitigt werden.

Dekorationen, Reklame und sonstige Auf- und Einbauten müssen den Feuersicherheitsbedingungen und -soweit erforderlich - den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden. Gänge, Notausgänge, Notbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.

Die Brand- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

Alle Dekorationen oder Veränderungen an den Räumen, an der Einrichtung oder der Technik müssen spätestens eine Woche vor der Veranstaltung verbindlich vereinbart werden.

 

VIII. Rückgabe der Räume

Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Veranstalter das Mietobjekt in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

Die Rücknahme gilt als erfolgt mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Vermieter.

Der Abfall ist fachgerecht in den Mülleimern des Jugendtreffs zu entsorgen.

Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Sollte es zu überdurchschnittlicher Verschmutzung gekommen sein, müssen die Räume gründlich gereinigt werden. Geschieht das nicht, erfolgt die Reinigung durch die Reinigungskraft. Die Kosten werden dem Mieter berechnet und von der Kaution einbehalten.

 

IX. Schlussbestimmungen

Soweit Situationen nicht durch diese Nutzungsbedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des BGB.

In Streitfällen wird die Entscheidung auf dem Ordentlichen Rechtswege herbeigeführt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Miltenberg 2025.

Diese Nutzungsbedingungen können nach aktuellen praktischen Erfahrungen geändert und ergänzt werden. Gültig ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Version.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt.

 

 

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Datum, Ort, Vermieter                                                                               Datum, Ort, Mieter

 

Verein für Kinder- und Jugendarbeit Mönchberg e.V.